Leistungen Braukurs in Oberhaching
● Rat und Tat durch einen Braumeister
● deftige Brotzeit
● 6 Freibiere
● Bierkennerdiplom
Auch Gruppentermine möglich :
Gruppentermin anfragen
Beschreibung
Gerste, Hopfen, Malz und Wasser ergeben für Sie ein köstliches Getränk? Sie wollten schon immer wissen, wie Bier hergestellt wird und was alles beachtet werden muss? Dann erleben Sie einen Braukurs in München und erfahren Sie alles, was Sie schon immer wissen wollten.
Bei Ihrer Ankunft in der Brauerei lernen Sie Ihren Braumeister und die anderen Kursteilnehmer kennen. Dann kann es auch schon direkt losgehen. Bei Ihrem Braukurs lernen Sie nun alles über Schroten und Maischen. Natürlich können Sie auch aktiv an dem Brauvorgang teilnehmen und somit selbst alle wichtigen Schritte des Bierbrauens miterleben.
Natürlich darf bei einer Brauerei Führung die Verkostung von frischem Bier nicht fehlen. Damit Sie den frischen Gerstensaft auch gut vertragen, wird Ihnen zwischendurch eine zünftige Brotzeit serviert. Zum Abschluss Ihres Braukurses in München erhalten Sie als echter Experte ein Bierkennerdiplom.
Ein spannender und interessanter Braukurs, der Ihnen bestimmt noch lange in Erinnerung bleibt.
WEITERE INFORMATIONEN
Auszug aus dem Wortlaut des Reinheitsgebotes, vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassen:
"Wir verordnen, setzten und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande, wie auch in den Städten und Märkten, von Michaeli bis Georgi eine Maß (bayrische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz ein Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als 2 Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als 3 Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Nier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden soll. Wer diese Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden. Wo jedoch ein Wirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (=60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemanden erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken."
Details
- Teilnahmevoraussetzungen
-
● Mindestalter: 18 Jahre
● keine ansteckenden Krankheiten - Dauer
- ● ca. 9 Stunden
- Teilnehmer
- ● 6-15 Personen
- Zuschauer
- ● nicht möglich
- Kleidung (mitzubringen)
- ● legere Kleidung



